ab Sonnabend, 1. Juni, ist die Mitnahme von batteriebetriebenen Tretrollern (so genannten E-Tretrollern) in allen Bussen und Straßenbahnen des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN) untersagt. Diese Regelung gilt damit auch für alle Fahrzeuge der Bremer Straßenbahn AG (BSAG). Die Mitgliedsunternehmen des VBN folgen mit dieser Entscheidung wie zuvor schon zahlreiche andere Verbünde und Verkehrsunternehmen in Deutschland einer Sicherheitsempfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Keine einheitlichen Sicherheitsstandards bei E-Tretrollern
Mit dem Beschluss wird die Sicherheit der Fahrgäste und unserer Mitarbeitenden gestärkt.
Grund für diese Entscheidung sind brandschutztechnische Gutachten. Diese haben nach einigen Vorfällen mit E-Tretrollern auf die unzureichenden Normen bei den verwendeten Lithium-Ionen-Akkus hingewiesen. So fehlt bislang eine Angleichung der Norm an die Sicherheitsstandards anderer so genannter Elektrokleinstfahrzeuge. Daher gilt das Verbot auch ausschließlich für E-Tretroller. E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile sind von dieser Regelung nicht betroffen, da ihre Batterien den höheren Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Warten auf die EU-weite Zertifizierung
Der Ausschluss von der Mitnahme gilt so lange, bis eine EU-weite Zertifizierung der Akkus gesetzlich geregelt ist oder die Hersteller für die am Markt verfügbaren E-Tretroller das Risiko nachweislich beseitigt haben.
Die technische Entwicklung bei E-Tretrollern sowie neue Empfehlungen des VDV wird der VBN kontinuierlich beobachten und die Regelung bei Bedarf anpassen.
Mitnahme in den Zügen der Eisenbahn bleibt möglich
Aufgrund der größeren Fahrzeugbeschaffenheit von Eisenbahnen und einer anderen Beurteilung der sicherheitsrelevanten Möglichkeiten, wie schnelleres Entfernen in einen anderen Fahrzeugbereich sowie Trennung von Bereichen durch Türen ist die Mitnahme von E-Tretrollern beispielsweise in der Regio-S-Bahn weiterhin möglich. So lautet ein weiterer Beschluss der VBN-Mitgliedsunternehmen.