Tiere im ÖPNV? Wenn des Menschen beste Freunde, kleine Fellnasen und andere tierische Begleiter mit Bus und Bahn befördert werden sollen, wirft das immer wieder Fragen auf. Brauchen sie ein Ticket — und wenn ja, welches?
Und Überhaupt: Welche Tiere dürfen eigentlich mitfahren? In unseren Beförderungsbedingungen steht, welche Regeln für Vierbeiner und andere pelzige Begleiter gelten. Die wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Grundsätzlich gilt: Bello, Miezi und Co. dürfen nur dann mit in den Bus oder die Straßenbahn, wenn durch die Mitnahme die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Ob eine solche Gefährdung vorliegt, entscheidet immer das Fahrpersonal. Während der Fahrt sind die Halterinnen und Halter für ihre Tiere verantwortlich. Das heißt: Kleintiere müssen in geeigneten Behältnissen, zum Beispiel Transportboxen, mitgenommen werden. Hunde, die selbstständig laufen, müssen in den Fahrzeugen an der Leine geführt werden. Hunde mit erhöhter Aggressivität und Gefährlichkeit müssen einen Maulkorb tragen.
Ob das Tier dann einen Fahrschein braucht, hängt davon ab: Kleintiere, die in Transportboxen, Käfigen oder Reisetaschen auf dem Schoß des Fahrgastes mitgenommen werden, fahren kostenlos. Das gilt auch für kleine Hunde, wenn sie in einer Hundetasche auf dem Schoß transportiert werden. Größere Hunde benötigen ein KinderTicket. Wenn sie regelmäßig mit Herrchen oder Frauchen Bus und Straßenbahn fahren, lohnt sich eventuell auch ein Zeit-Ticket für Schüler:innen, das genauso für einen Hund gelöst werden kann.
Einige Hunde fahren unabhängig von ihrer Größe immer kostenlos mit. Dazu gehören Blindenführhunde, die eine blinde Person begleiten. Auch Hunde, die einer schwerbehinderten Person mit dem Merkzeichen »B« im Schwerbehindertenausweis gehören, benötigen kein Ticket. Diensthunde der Landes- und Bundespolizei fahren ebenfalls kostenlos.