Unsere Beförderungsbedingungen
Eine Fahrt auf den Strecken der BSAG ist ein Vergnügen und führt Sie schnell an Ihr Ziel – dies gilt besonders dann, wenn sich alle an ein paar Regeln halten. Für den Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) sind diese Regeln in den allgemeinen Beförderungsbedingungen formuliert. Einige wichtige Auszüge möchten wir Ihnen an dieser Stelle kurz darstellen. Möchten Sie sich darüber hinaus noch genauer informieren, dann gelangen Sie über den unten stehenden Link zu unseren aktuellen Beförderungsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
- Die Beförderungsbedingungen gelten auf allen Strecken und Linien sowie für alle Betriebe im VBN. Sobald Sie ein Verkehrsmittel der beteiligten Unternehmen betreten, kommt ein Beförderungsvertrag zustande, der nachfolgende Bedingungen zur Grundlage hat.
§ 2 Anspruch auf Beförderung
- Im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes haben Sie einen grundsätzlichen Anspruch darauf, von der BSAG befördert zu werden. Auch Sachen und Tiere werden unter festgelegten Bedingungen befördert.
- Es liegt uns am Herzen, dass besonders Eltern mit Kinderwagen und Behinderte mit Rollstühlen einen Platz in unseren Fahrzeugen bekommen. Die Beschaffenheit und Besetzung der Fahrzeuge muss dies aber zulassen. Natürlich werden auch unsere Fahrgäste mit Fahrrädern unter diesen Bedingungen mitgenommen.
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
- Sicherheit ist uns wichtig! Wenn Personen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung in den Fahrzeugen darstellen, können diese von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- Unsere ganz kleinen Fahrgäste sollen nicht alleine unterwegs sein. Kinder unter 6 Jahren müssen daher immer von einer Aufsichtsperson begleitet werden, die mindestens 6 Jahre alt ist.
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
- Alle unsere Fahrgäste sind uns herzlich willkommen. Um aber jedem unserer Kunden ein sicheres und entspanntes Fahrvergnügen bieten zu können, gibt es auch in den Bussen und Bahnen der BSAG ein paar Regeln. Hier die wichtigsten:
- Den Fahrer während der Fahrt nicht ansprechen!
- In den Fahrzeugen nicht essen und trinken!
- Wege und Gänge nicht versperren!
- Keine laute Musik hören, denn das stört andere Fahrgäste!
§ 5 Zuweisen von Wagen und Plätzen
- Bitte nehmen Sie Rücksicht und ermöglichen älteren, beeinträchtigten, behinderten Menschen, werdenden Müttern sowie Eltern mit kleinen Kindern einen Sitzplatz. Unsere Mitarbeiter im Fahrdienst dürfen in solchen Fällen auch Sitzplätze zuweisen. Ein genereller Anspruch auf einen Sitzplatz besteht aber nicht.
§ 6 Beförderungsentgelte, Tickets
- Zu jeder Fahrt mit Bus und Bahn gehört ein gültiges Ticket - ist doch klar! Ob bereits im Vorverkauf oder erst im Fahrzeug erworben, ob elektronisch oder in Papierform - wichtig ist, dass Ihr Ticket entwertet wird bzw. ist, wenn die Reise losgehen soll.
§ 7 Zahlungsmittel
- Das allein zulässige Zahlungsmittel bei uns ist der Euro.
§ 8 Ungültige Tickets
- An dieser Stelle möchten wir an den sorgfältigen Umgang mit Ihren Tickets appellieren! Schließlich sollen Sie sich nicht über ungültige oder eingezogene Tickets ärgern müssen . Im Falle einer Kontrolle wird darauf geachtet, dass Ihr Ticket richtig und vollständig ausgefüllt ist, weder zerrissen, zerschnitten, beschmutzt, verfallen noch unleserlich oder eigenmächtig geändert ist.
- Unsere Schüler- und JobTickets gehören unter anderem zu den personengebundenen Tickets. Diese dürfen nur in Verbindung mit einer Berechtigung (Schüler-Kundenkarte, Lichtbild) genutzt werden.
- Bitte beachten Sie auch immer die Preisstufe, die Sie für Ihre Fahrt wählen. Diese definiert den Gültigkeitsbereich Ihres Tickets. Wenn Sie über den Gültigkeitsbereich hinaus fahren möchten benötigen Sie ein AnschlussTicket.
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
- Kunde der BSAG zu werden ist so einfach - Sie benötigen eigentlich nur ein gültiges Ticket und schon haben Sie freie Fahrt. Doch was nun, wenn doch mal etwas schief gelaufen ist? Hier ein paar Tipps, in welchen Fällen ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt werden muss:
- Wenn Sie für Ihr mitgebrachtes Tier oder Fahrrad kein Ticket vorzeigen können
- Wenn Sie ein gültiges Ticket haben, es bei einer Kontrolle aber nicht vorzeigen können
- Wenn Sie Ihr Ticket nicht entwertet haben
- Wenn Sie nicht die Bereitschaft zeigen, Ihr Ticket bei einer Kontrolle vorzuzeigen
- Wenn Sie ein Ticket haben, auf dem eine erforderliche Wertmarke fehlt
§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt
- siehe Beförderungsbedingungen
§ 11 Tickets des alten Tarifs
- KurzstreckenTickets, EinzelTickets, Abschnitte von 4er- und 10er-Tickets, TagesTickets, NachtTickets, GruppenTickets und Fahrrad-TagesTickets einer zurückliegenden Tarifperiode können max. 5 Jahre nach dem Kauf weiterbenutzt werden.
§ 12 Beförderung von Sachen
- Wir nehmen nicht nur Sie sondern auch Ihr Gepäck gerne mit auf die Reise. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschaffenheit und Besetzung der Fahrzeuge die Mitnahme Ihres Gepäcks zulassen. Vor allem muss gewährleistet sein, dass Ihr Gepäck nicht die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug gefährdet!
§ 13 Beförderung von Tieren
- Das Sprichwort sagt: Hunde die bellen, beißen nicht. Dennoch, sollte Ihr Hund Mitreisende gefährden können, so muss er in unseren Bussen und Bahnen einen Maulkorb tragen.
- Blindenführhunde und Begleithunde sind zur Beförderung stets zugelassen.
§ 14 Fundsachen
§ 15 Videoaufzeichnungen im Fahrgastraum
§ 16 Haftung
§ 17 Ausschluss von Ersatzansprüchen
§ 18 Gerichtsstand
§ 19 Beförderung von E-Scootern
- Alle E-Scooter, die in Bussen und Straßenbahnen mitgenommen werden sollen, müssen über ein entsprechendes Piktogramm verfügen. Näheres erfahren Sie hier>>