Allgemeinen Fragen und Antworten
Was mache ich mit meinen alten Tickets?
KurzstreckenTickets, EinzelTickets, Abschnitte von 4er- und 10er Tickets, TagesTickets, NachtTickets, GruppenTickets und Fahrrad-TagesTickets können bis 5 Jahre nach dem Kauf weiter genutzt oder zurückgegeben werden. Bei einer Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 2,- € für jede Bearbeitung erhoben.
Wie funktioniert die Mitnahmeregelung?
Auf einem TagesTicket dürfen bis zu 3 Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Statt von einem Erwachsenen und 3 Kindern kann das TagesTicket auch von 4 Kindern genutzt werden. Das Alter der Kinder ist auf Verlangen nachzuweisen (ab 12 Jahren mit Lichtbildausweis). Die Mitnahme eines Hundes statt eines Kindes ist gestattet.
Inhaber von 7-TageTickets, MonatsTickets, MIAplus-Tickets und JobTickets für Erwachsene dürfen innerhalb der gelösten Preisstufe
- von montags bis freitags
- ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss
- ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie
- an Heiligabend und Silvester
einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Statt von 2 Erwachsenen und 4 Kindern kann das Zeit-Ticket (mit Ausnahme des JobTickets) auch von 6 Kindern genutzt werden.
Die Mitnahme eines Hundes statt eines Kindes ist gestattet. Wird von der Mitnahme Gebrauch gemacht, muss die Fahrt von allen Beteiligten gemeinsam begonnen werden.
Wie erfolgt die Mitnahme von Kinderwagen?
Die Beförderung von Kinderwagen erfolgt unentgeltlich, soweit der Kinderwagen nicht zweckentfremdet genutzt wird und von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird.
Gelten Niedersachentickets auch in Bremen?
NiedersachsenTickets gelten in allen Verkehrsmitteln des VBN und damit auch in Bremen in allen Fahrzeugen.
Was sind Zahlgrenzen?
Zahlgrenzen sind Punkte, an denen während einer Fahrt eine Tarifgrenze überfahren wird. Sie können an oder zwischen Haltestellen liegen. Für Fahrten über Zahlgrenzen hinweg können Inhaber von folgenden Tickets ein AnschlussTicket nutzen:
- MonatsTickets (Erwachsene und Kinder/Schüler/Auszubildende)
- MIA-/MIAplus–Tickets, JobTickets (Erwachsene und Auszubildende)
- Schüler-SammelzeitTickets
- StadtTicket Bremen für Erwachsene und Kinder.
Wo bekomme ich meine Tickets?
VBN-Tickets werden grundsätzlich in den betriebseigenen und in den besonders kenntlich gemachten privaten Verkaufsstellen sowie den Automaten der Verkehrsunternehmen angeboten. Darüber hinaus sind VBN-Tickets in den Fahrzeugen der regionalen Buslinien erhältlich. In den Fahrzeugen von BREMERHAVEN BUS, BSAG und VWG sind lediglich
- EinzelTickets
- TagesTickets
- AnschlussTickets
- Fahrrad-TagesTickets sowie
- bei der BSAG KurzstreckenTickets
erhältlich. In den Fahrzeugen der regionalen Buslinien können
- 7-TageTickets
- Schüler-7-TageTickets sowie
- vom 25. des Vormonats an MonatsTickets und Schüler-Monats-Tickets gelöst werden.
Informationen zum Verkauf von besonderen Tickets erhalten Sie in unseren Tarifbestimmungen (siehe unten).
Gibt es Minigruppen - Tickets?
Wir bieten TagesTickets für 1 bis 5 Personen in allen Preisstufen an. Pro Ticket fahren bis zu drei Kinder unter 15 Jahren immer kostenlos mit. Alle Preisinformationen erhalten Sie hier>>
Welches Ticket benötige ich über den Geltungsbereich meines MonatsTicket hinaus?
AnschlussTickets für die Inhaber von Zeitkarten (ausgenommen 7-TageTickets und Schüler-7-TageTicket) : Es werden AnschlussTickets zum Pauschalpreis für Erwachsene und für Kinder, Schüler und Auszubildende angeboten. Damit wird es Kunden mit Zeitkarten ermöglicht, einfach ein AnschlussTicket für ein Ziel außerhalb seines Gültigkeitsbereiches zu erwerben, unabhängig von der Entfernung seines Zieles im Verbundgebiet.
AnschlussTickets werden als EinzelTickets in der Straßenbahn, am Automaten und über das BOB-Terminal, im Bus beim Fahrpersonal und in den Kundencentern der BSAG entfernungsunabhängig zum sofortigen Fahrtantritt verkauft. Sie sind für 4 Stunden ab Kauf gültig. Alle Preisinformationen erhalten Sie hier>>
Was muss ich beachten bei Gepäck- und Tiermitnahme
Die Beförderung von Gepäckstücken und sonstigen Sachen (z. B. Schlitten) ist kostenlos, solange nicht mehr als der Raum eines Stehplatzes benötigt wird. Wird der Raum für zwei Stehplätze in Anspruch genommen, ist ein Ticket der entsprechenden Preisstufe für Erwachsene zu lösen.
Kleintiere – auch kleine Hunde – werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen oder ähnlichem) auf dem Schoß gehalten werden.
Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets oder Zeit-Tickets für SchülerInnen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Wagenklasse erhoben. Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sogenannte "Kampfhunde", ist in allen Verbundverkehrsmitteln ausgeschlossen.
Wann muss ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 € und wird erhoben, wenn der Fahrgast
- für sich oder – soweit der Tarif hierfür ein Beförderungsentgelt vorsieht – für von ihm mitgebrachte Tiere, Fahrräder etc. kein gültiges Ticket beschafft hat,
- sich ein gültiges Ticket beschafft hat, dieses jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
- in den Nachtlinien keinen gültigen Nachtlinienzuschlag vorweisen kann,
- das Ticket nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ oder
- das Ticket auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und auf Verlangen aushändigt,
- ein Ticket vorzeigt, das nicht mit der erforderlichen Wertmarke versehen ist,
- ein Ticket ohne das erforderliche Lichtbild benutzt,
- bei Nutzung des HandyTickets ein gültiges HandyTicket nicht vor Fahrtantritt sichtbar heruntergeladen hat oder der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Prüfung zum Beispiel wegen Telefonversagens nicht erbracht werden kann.
Weist der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens, das ihm die Zahlungsaufforderung über das Erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt hat, nach, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen nicht übertragbaren Zeittickets oder HandyTickets war, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 €.
Deutschland-Ticket
Was ist das Deutschland-Ticket?
Das Deutschland-Ticket ist ein neues Ticket mit dem Busse und Bahnen im Nahverkehr (ÖPNV) bundesweit genutzt werden können. In den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC und ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain oder touristischen Verkehren gilt das Deutschland-Ticket nicht. Das Deutschland-Ticket wird auch als 49-Euro-Ticket bezeichnet, gemeint ist das Gleiche.
Wann gibt es das Deutschland-Ticket?
Der Einführungstermin ist der 1. Mai 2023. Der Verkauf ist am 3. April 2023 gestartet.
Wo bekomme ich das Deutschland-Ticket?
Am schnellsten und bequemsten gibt es das Deutschland-Ticket als digitales Handyticket in der bekannten in der neuen »ABOS im VBN«-App. In beiden Anwendungen kann es ohne gesonderten Abo-Vertrag nach einmaliger Registrierung jederzeit gekauft und abgelegt werden.
Fahrgäste, die das Deutschland-Ticket nicht auf ihr Smartphone laden möchten oder die kein Smartphone besitzen, können sich an das für sie zuständige Verkehrsunternehmen wenden. Dort erhalten sie das Deutschland-Ticket auch als Chipkarte.
Wir weisen darauf hin, dass das Deutschland-Ticket nicht limitiert ist und unbegrenzt zur Verfügung steht.
WIE UND WO BEKOMME ICH DAS DEUTSCHLAND-TICKET, WENN ICH KEINEN INTERNETZUGANG UND KEINE E-MAIL-ADRESSE HABE?
Dann können Sie persönlich vor Ort im Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG ein Deutschland-Ticket als Chipkarte erhalten.
Was kostet das Deutschland-Ticket?
Das Deutschland-Ticket kostet 49 Euro im Monat und ist ein monatlich kündbares Abonnement.
Wie bezahle ich das Deutschland-Ticket?
Beim Kauf über die Vertriebswege im VBN ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren.
Beim Direktkauf in der FahrPlaner-App ist zusätzlich die Zahlung per Kreditkarte möglich.
Perspektivisch wird in der FahrPlaner-App auch die Zahlung per PayPal, Apple Pay oder Google Pay möglich sein.
Gibt es das Deutschland-Ticket auch am Automaten?
Nein. Da es sich um ein Abonnement handelt, kann das Deutschland-Ticket nicht am Automaten gekauft werden.
ICH HABE EIN ABO IM VBN. BLEIBEN DIE KONDITIONEN GLEICH NACH EINFÜHRUNG DES DEUTSCHLAND-TICKETS?
Alle Produkte, Tickets und Preise bleiben so bestehen, wie sie sind.
ICH HABE BEREITS EIN MIA ODER MIAPLUS-TICKET DES VBN. IST EIN WECHSEL INS DEUTSCHLAND-TICKET MÖGLICH? WENN JA, WIE?
Ja, das ist möglich. Kunden von BREMERHAVEN BUS und VWG müssen ihr bisheriges VBN-Abo fristgerecht kündigen und das Deutschland-Ticket neu als Abo abschließen.
Kunden der BSAG können entweder über die »ABOS im VBN«-App einen Produkttausch vornehmen oder online unter MEINE BSAG zum Deutschland-Ticket wechseln.
ICH HABE EIN TIM-TICKET UND MÖCHTE ZUM DEUTSCHLAND-TICKET WECHSELN. IST DAS MÖGLICH? WENN JA, WIE?
Ja, bitte wende Dich an Dein zuständiges Verkehrsunternehmen (BSAG, VWG oder BREMERHAVEN BUS), das Dein Vertragspartner für TIM ist.
ICH HABE EIN VBN-SEMESTERTICKET. KANN ICH INS DEUTSCHLAND-TICKET WECHSELN?
Ja, es ist möglich ein »D-Ticket Uprade VBN-SemesterTicket« zu einem monatlichen Preis von 16,60 Euro zu abonnieren. Damit wird das VBN-SemesterTicket zum Deutschland-Ticket.
Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem VBN-SemesterTicket und nur in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis der Identität gültig.
Der Kauf ist fakultativ, d. h. die Studierenden können das Upgrade-Ticket bei Bedarf im Abo hinzukaufen. Es ist wie das Deutschland-Ticket monatlich kündbar.
Seit dem 03.04.2023 ist das Upgrade erhältlich. Digital momentan über die kostenlose App »ABOS im VBN«. Ab der KW 20 wird das Upgrade auch digital über die »FahrPlaner«-App erhältlich sein. Außerdem kann unter www.vwg.de das Upgrade als Chipkarte oder digitales Ticket über ein Online-Formular bei der VWG beantragt werden.
GIBT ES FÜR SOZIALSCHWACHE MENSCHEN VERGÜNSTIGUNGEN BEIM DEUTSCHLAND-TICKET?
Nein, aktuell leider nicht.
GIBT ES EIN SPEZIELLES DEUTSCHLAND-TICKET FÜR KINDER UND JUGENDLICHE?
Nein. Es wird kein spezielles Deutschland-Ticket für Kinder und Jugendliche geben. Das heißt, Kinder ab 6 Jahren können mit einem Deutschland-Ticket für 49 Euro im Monat fahren. Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren fahren grundsätzlich kostenfrei.
WIE UND WO KÜNDIGE ICH MEIN DEUTSCHLAND-TICKET?
Wer sein Abo kündigen möchte, muss dieses direkt beim Vertragspartner bzw. in der genutzten App tun. Es ist zu beachten, dass die Kündigung bis zum 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats erfolgen muss. Bitte kündigen Sie Ihr Abo direkt bei Ihrem Vertragspartner.
Für BSAG-Kunden steht das Portal >>Meine BSAG<< zur Verfügung.
WAS BEDEUTET MONATLICH KÜNDBAR BEIM DEUTSCHLAND-TICKET?
Das Deutschland-Ticket kann jeweils bis zum 10. des Monats zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
KANN ICH DAS DEUTSCHLAND-TICKET BELIEBIG OFT KÜNDIGEN UND NEU ABONNIEREN?
Ja, das geht beliebig oft.
KANN ICH MIT DEM DEUTSCHLAND-TICKET WEITERE PERSONEN KOSTENLOS MITNEHMEN?
Nein, es gibt keine Mitnahmeregelung. Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren fahren grundsätzlich kostenfrei.
KANN ICH MIT DEM DEUTSCHLAND-TICKET HUNDE KOSTENLOS MITNEHMEN?
Nein. Für die Hundemitnahme im VBN-Gebiet muss ein entsprechendes Ticket gemäß VBN-Tarif gekauft werden.
KANN ICH FÜR MEINEN HUND EIN DEUTSCHLAND-TICKET KAUFEN?
Nein, das geht nicht.
KANN ICH MIT DEM DEUTSCHLAND-TICKET FAHRRÄDER KOSTENLOS MITNEHMEN?
Nein. Für die Fahrradmitnahme im VBN-Gebiet muss ein entsprechendes Ticket gemäß VBN-Tarif gekauft werden.
KANN ICH DAS DEUTSCHLAND-TICKET AN EINE ANDERE PERSON WEITERGEBEN?
Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und daher nicht übertragbar.
KANN ICH MIT DEM DEUTSCHLAND-TICKET AUCH DIE 1. KLASSE NUTZEN?
Nein. Das Deutschland-Ticket gilt nur für die 2. Wagenklasse.
Innerhalb des VBN-Gebietes kann ein 1. Klasse-Zuschlag nach VBN-Tarif hinzugekauft werden (an den Automaten, in den Verkaufsstellen und in der FahrPlaner-App).
GIBT ES VERGÜNSTIGUNGEN WENN MAN MEHRERE DEUTSCHLAND-TICKETS ABONNIERT?
Nein, es gibt keine Vergünstigungen.
WO KANN ICH MIT DEM DEUTSCHLAND-TICKET FAHREN?
Das Deutschland-Ticket gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ganz Deutschland. In Zügen des Fernverkehrs (ICE, IC/EC) sowie Sonderverkehren (Flixtrain, touristische Verkehre) kann das Deutschland-Ticket nicht genutzt werden.
KANN ICH MIT DEM DEUTSCHLAND-TICKET DEN IC ZWISCHEN BREMEN UND NORDDEICH NUTZEN?
Ja, das Deutschland-Ticket gilt auch für den IC auf der Strecke Bremen < > Norddeich Mole.
GILT DAS DEUTSCHLAND-TICKET FÜR EINEN KALENDERMONAT?
Zum Start am 1. Mai 2023 bis voraussichtlich 31. Dezember 2023 bieten wir das Deutschland-Ticket ausschließlich für einen Kalendermonat und nicht für einen Zeitraum von 30 oder 31 Tagen an. Trotzdem kann über eine der Apps das Deutschland-Ticket auch noch zum Beispiel am 20. eines Monats gekauft werden. Es gilt dann aber »nur« bis Ende des Monats und kostet auch 49 Euro.
IST DAS DEUTSCHLAND-TICKET UNBEGRENZT VERFÜGBAR?
Es gibt beim Deutschland-Ticket keine Mengen-Begrenzung und auch keine zeitliche Vorgabe. Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für das Produkt entscheiden.
GIBT ES DAS DEUTSCHLAND-TICKET AUCH ALS JOBTICKET?
Das Deutschland-Ticket wird auch als JobTicket an Firmen und Behörden ausgegeben. Wenn der Arbeitgeber sich bereit erklärt, sich mit mindestens 25 % des Ausgabepreises (49 Euro) zu beteiligen, wird ein Rabatt von 5 % gewährt. Die bisherigen Firmen, mit denen bereits eine VBN-JobTicket-Vereinbarung exisitierte, wurden von Abo-Unternehmen angeschrieben und informiert.
GILT DIE VBN-MOBILITÄTSGARANTIE AUCH BEIM DEUTSCHLAND-TICKET?
Ja, auch mit dem Deutschland-Ticket haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung im Rahmen der VBN-Mobilitätsgarantie wenn die Verspätung am Fahrziel mehr als 20 Minuten beträgt. Die Entschädigungshöhe beträgt 3 Euro pro Garantiefall.
Alle weiteren Informationen zur Mobilitätsgarantie erhalten Sie hier>>
Tarifbestimmungen & Beförderungsbedingungen
I. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich zeigt die Aufteilung des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) in Tarifgebiete (siehe: Grafik rechts).
II. Tarifsystem
In diesem Abschnitt erhalten Sie eine ausführliche Erklärung darüber, wie Sie für Ihr Fahrtziel die richtige Preisstufe ermitteln. Das Tarifgebiet ist in nummerierte Zonen unterteilt. Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt durch Abzählen der zu befahrenden Zonen. Zweimal befahrene Zonen werden nur einmal gezählt. Für die gesamte Fahrstrecke ist nur ein Ticket zu lösen. Die Kombination mehrerer Tickets ist nicht zulässig (Ausnahme: AnschlussTicket gem. 1.5). Am verständlichsten ist diese Erklärung zusammen mit dem Tarifzonenplan des VBN:
Tarifzonenplan 2024
III. Fahrpreise
Die Fahrpreise finden Sie auf dieser Website unter »Tickets« sowie auf den hinteren Seiten der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen:
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen 2024
IV. Tarifanwendung
Hier erfahren Sie alles darüber, wo Sie welche Tickets erhalten, was elektronische Tickets sind, was BOB ist, welche Tickets Sie benötigen, um die 1. Wagenklasse in Zügen nutzen zu dürfen und wie Sie Anschluss-Tickets ermitteln können. Ebenso detaillierte Informationen über Tickets für Erwachsene, Tickets für Kinder, SchülerInnen, StudentInnen und Azubis, GruppenTickets und vieles mehr.