Arbeiten im Bereich von Gleisen der Bremer Strassenbahn AG
Das Arbeiten in Gleisanlagen ist grundsätzlich verboten!
Sollten Sie, den Mindestabstand von 1,30 m in Geraden bzw. 1,90 m in Kurven zum äußeren Gleis für Ihre Arbeiten unterschreiten müssen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der BSAG, für Arbeiten unter Betrieb.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass spezielle Regelungen zu beachten sind, wenn im Bereich von Gleisanlagen der BSAG Arbeiten durchgeführt werden sollen. Es ist zwingend die Vorschrift 77, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Nähere Einzelheiten der DGUV entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
Hierunter fällt jede Art von Tätigkeit. Ist das Betreten nicht zu vermeiden ist hierfür, mindestens 10 Arbeitstage (montags-freitags) vor Baubeginn, eine Baustellenanmeldung bei der BSAG unter der Mail: B122@bsag.de einzureichen.
Das Formular für die Baustellenanmeldung können Sie unter folgendem Link aufrufen.
Des Weiteren benötigen Sie eine Genehmigung, wenn nicht sichergestellt ist, dass Sie einen Sicherheitsabstand zu Oberleitungen und Verspannungen von 1 m einhalten können.
Ohne Genehmigung der BSAG dürfen im Gleisbereich keine Arbeiten ausgeführt werden. Diese Genehmigung heißt bei der BSAG Sicherungsanweisung und wird über die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) angewiesen.
Die Einhaltung dieser Regeln dient der Vermeidung von Gefährdungen, insbesondere der Verhinderung von Zusammenstößen zwischen Straßenbahnen und Beschäftigten und einem reibungslosen Ablauf ihrer Baumaßnahme.
Wir kontrollieren die festgelegten Sicherungsmaßnahmen stichprobenartig. Sollten Mängel in der Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen oder keine Genehmigung vorliegen, wird die Baumaßnahme stillgelegt.
Stand 09/2022