Fragen und Antworten

Du hast die Fragen

Wir die Antworten

Der öffentliche Nahverkehr ist für viele von uns ein wichtiger Teil des Alltags. Egal, ob Du täglich mit Bus und Straßenbahn unterwegs bist oder nur gelegentlich eine Fahrt planst – es gibt immer wieder Fragen rund um Tickets, Fahrpläne und Barrierefreiheit. Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen und hilfreiche Tipps, die deine Fahrt entspannter machen.

Frage & Antwort

  • Was mache ich mit meinen alten Tickets?

    KurzstreckenTickets, EinzelTickets, Abschnitte von 4er- und 10er Tickets, NachtTickets, GruppenTickets und Fahrrad-Tages-Tickets können bis 5 Jahre nach dem Kauf weiter genutzt oder zurückgegeben werden. Bei einer Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 2,- € für jede Bearbeitung erhoben. 

  • Wie funktioniert die Mitnahmeregelung?

    Auf einem TagesTicket dürfen bis zu 3 Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Statt von einem Erwachsenen und 3 Kindern kann das TagesTicket auch von 4 Kindern genutzt werden. Das Alter der Kinder ist auf Verlangen nachzuweisen (ab 12 Jahren mit Lichtbildausweis). Die Mitnahme eines Hundes statt eines Kindes ist gestattet. Bei Nutzung der Nachtlinien der BSAG sowie der VBN-Nachtschwärmerlinien ist für jede Person bis 4:00 Uhr ein Nachtlinien-Zuschlag zu zahlen.

    Inhaber:innen von 7-TageTickets, MonatsTickets, MIAplus-Tickets, StadtTicket Bremen für Erwachsene und JobTickets für Erwachsene dürfen innerhalb der gelösten Preisstufe

    • von montags bis freitags
    • ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss
    • ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie
    • an Heiligabend und Silvester

    einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Statt von 2 Erwachsenen und 4 Kindern kann das Zeit-Ticket (mit Ausnahme des JobTickets) auch von 6 Kindern genutzt werden.

    Die Mitnahme eines Hundes statt eines Kindes ist gestattet. Bei Nutzung der Nachtlinien der BSAG sowie der VBN-Nachtschwärmerlinien ist für jede Person bis 4:00 Uhr ein Nachtlinien-Zuschlag zu zahlen. Ausnahme: MIAplus-Ticket und JobTicket Erwachsene. Wird von der Mitnahme Gebrauch gemacht, muss die Fahrt von allen Beteiligten gemeinsam begonnen werden.

  • Wie erfolgt die Mitnahme von Kinderwagen?

    Die Beförderung von Kinderwagen erfolgt unentgeltlich, soweit der Kinderwagen nicht zweckentfremdet genutzt wird und von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird.

  • Was sind Tarifgebiete, Tarifzonen und Preisstufen?

    Das VBN-Tarifgebiet ist in fünf Tarifgebiete unterteilt:

    Tarifgebiet 1: Stadtgemeinde Bremen bestehend aus Zone 100 (Bremen-Stadt) und Zone 101 (Bremen Nord)

    Tarifgebiet 2: Zone 250 (Stadt Bremerhaven)

    Tarifgebiet 3: Zone 740 (Stadt Oldenburg)

    Tarifgebiet 4: Alle Zonen des Verkehrsgebietes des VBN in Niedersachsen ausgenommen der Tarifgebiete 3 (= Zone 740 (Stadt Oldenburg)) und 5 (= Zonen 130 (Stadt Verden), 709/710 (Stadt Delmenhorst) und 850 (Stadt Nordenham))

    Tarifgebiet 5: Zone 130 (Stadt Verden), Zonen 709/710 (Stadt Delmenhorst) und Zone 850 (Stadt Nordenham)

     

    Des Weiteren ist das VBN-Tarifgebiet in Tarifzonen aufgegliedert. Dabei gilt vom Grundsatz 1 Gemeinde = 1 Tarifzone (Ausnahme Preisstufe S, siehe weiter unten in diesem Aufklappelement).

    Die Preisermittlung erfolgt durch das Abzählen der bei der Fahrt befahrenen Tarifzonen. Dabei zählt jede befahrene Tarifzone als eine Preisstufe (Ausnahme Preisstufe S, siehe unten).

     

    1 befahrene Tarifzone = Preisstufe A, 2 befahrene Tarifzonen = Preisstufe B, 8 und mehr befahrene Tarifzonen = Preisstufe H. Tickets der Preisstufe H berechtigen dazu, das Gesamtnetz zu befahren. Zweimal befahrene Tarifzonen werden nur einmal gezählt. Bei Fahrten, die über das Verbundgebiet hinausgehen, kommt der außerhalb des VBN gültige Tarif zur Anwendung.

    In den Tarifgebieten 1 (Bremen), 2 (Bremerhaven), 3 (Oldenburg) und 5 (Delmenhorst, Nordenham und Verden) kommt jeweils die Preisstufe I zur Anwendung (PS I Bremen, PS I Bremerhaven, PS I Oldenburg, PS I Delmenhorst, PS I Nordenham und PS I Verden).

    Innerhalb des Tarifgebietes 4 beziehungsweise bei Verbindungen zwischen dem Tarifgebiet 4 und einem der Tarifgebiete 1, 2, 3 oder 5 kommen die alphabetischen Preisstufen A bis H und S zur Anwendung. Dabei gilt die Preisstufe S nur zwischen Bremen und einigen Städten und Gemeinden des unmittelbar angrenzenden niedersächsischen Umlandes. Bei Fahrten nach Bremen hinein bzw. aus Bremen hinaus sind die Tarifzonen der Preisstufe S mitzuzählen. Fahrten innerhalb einer Tarifzone und Fahrten von einer neutralen Zone in eine benachbarte Zone und umgekehrt gelten als Preisstufe A.

    Den Tarifplan sowie eine Übersicht über die Tarifgebiete findest du links unter Downloads

  • Wo bekomme ich meine Tickets?

    VBN-Tickets werden grundsätzlich in den betriebseigenen und in den besonders kenntlich gemachten privaten Verkaufsstellen sowie den Automaten der Verkehrsunternehmen angeboten. Darüber hinaus sind VBN-Tickets in den Fahrzeugen der regionalen Buslinien erhältlich. In den Fahrzeugen von BREMERHAVEN BUS, BSAG und VWG sind lediglich

    • EinzelTickets
    • TagesTickets
    • NachtTickets
    • AnschlussTickets
    • Fahrrad-TagesTickets sowie
    • bei der BSAG KurzstreckenTickets

    erhältlich. In den Fahrzeugen der regionalen Buslinien können

    • 7-TageTickets
    • Schüler-7-TageTickets sowie
    • vom 25. des Vormonats an MonatsTickets und Schüler-Monats-Tickets gelöst werden.
  • Wie errechnet man den Preis eines Gruppen-Tickets?

    Personen, die zusammen eine Fahrt mit einem gemeinsamen Reisezweck durchführen, können ein GruppenTicket zum ermäßigten Fahrpreis erhalten. Für jeden Erwachsenen wird der ermäßigte Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets der betreffenden Preisstufe berechnet. Das GruppenTicket ist für mindestens zehn Erwachsene zu bezahlen. Zwei Kinder im Alter von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahre zählen als ein Erwachsener. Ein einzelnes Kind erhält keine weitere Ermäßigung und zahlt wie ein Erwachsener. 

  • Was ist ein Anschlussticket?

    AnschlussTickets gibt es für Inhaber folgender ZeitTickets, die über den Geltungsbereich des Tickets hinaus fahren möchten: MonatsTicket, JahresTicket (MIA/ MIAplus), JobTicket Erwachsene und Azubis, Schüler-MonatsTicket, StadtTicket Bremen, SeniorenTicket Delmenhorst, Schüler-SammelzeitTicket/MIAjunior-Ticket und BahnCard 100.

    AnschlussTickets werden unabhängig von der Preisstufe zu einem einheitlichen Preis jeweils für Erwachsene und für Kinder, Schüler:innen und Auszubildende ausgegeben. Sie sind in den Fahrzeugen und an den Verkaufsautomaten (nicht im Vorverkauf!) erhältlich sowie als HandyTicket verfügbar, berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt und werden ausschließlich als EinzelTicket angeboten. AnschlussTickets können auch mit der BOB-Karte gebucht werden (Ausnahme: AnschlussTickets sind derzeit nicht an den BOB-Automaten von metronom, NordWestBahn und Regio-S-Bahn erhältlich). Die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen benötigen ebenfalls jeweils ein AnschlussTicket. Ab Kaufzeitpunkt ist das Ticket 4 Stunden für eine Fahrt innerhalb des VBN-Landes auf das Fahrtziel hin und nur im Zusammenhang mit einem der oben genannten ZeitTickets gültig. Auch Fahrtunterbrechungen sind in der genannten Zeit zulässig. Das AnschlussTicket kann nicht umgetauscht oder erstattet werden.

  • Wie finde ich das richtige Ticket für Schülerinnen und Schüler?

    Du hast die Wahl zwischen einem Schüler-MonatsTicket oder einem Schüler-7-TageTicket . Gehst Du in Bremen oder Bremerhaven zur Schule? Dann sind auch Schüler-10erTickets möglich. 

    Wo sind die Tickets erhältlich?

    Schüler-7-TageTicket: Ticketautomaten, Kundencenter, Vorverkaufsstellen
    Schüler-MonatsTicket: Ticketautomaten, Kundencenter, Vorverkaufsstellen
    Schüler-10erTicket BSAG: Ticketautomaten in Bremen, Kundencenter der BSAG, Vorverkaufsstellen in Bremen
    Schüler-10erTicket BREMERHAVEN BUS: Ticketautomaten von BREMERHAVEN BUS, Kundencenter von BREMERHAVEN BUS, Vorverkaufsstellen in Bremerhaven

    Fahren nur mit gültiger Kundenkarte

    Für das Schüler-7-TageTicket, das Schüler-MonatsTicket und für Schüler-10erTickets (ab 15 Jahren) ist eine Schüler-Kundenkarte mit Foto erforderlich. Den Kundenkarten-Antrag gibt’s hier zum Download: Kundenkarten-Antrag für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende (verlinken Tickets, Bestimmungen und Formulare, Formulare für Kundenkarten) beziehungsweise bei Deinem Verkehrsunternehmen vor Ort. Einfach den Antrag ausfüllen, von der Schule oder Ausbildungsstelle abstempeln lassen, aktuelles Passfoto beilegen und bei Deinem Verkehrsunternehmen vor Ort, den Kundencentern von BSAG in Bremen, BREMERHAVEN BUS in Bremerhaven oder der VWG in Oldenburg abgeben oder per Post an den VBN senden.

  • Wo erhalte ich mein Ticket?

    Tickets erhältst du in den Bussen, an den Ticketautomaten, in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen sowie in den Vorverkaufsstellen (verlinken Tickets, Private Service- und Verkaufsstellen)

  • Was muss ich beachten bei Gepäck und Tiermitnahme?

    Die Beförderung von Gepäckstücken und sonstigen Sachen (z. B. Schlitten) ist kostenlos, solange nicht mehr als der Raum eines Stehplatzes benötigt wird. Wird der Raum für zwei Stehplätze in Anspruch genommen, ist ein Ticket der entsprechenden Preisstufe für Erwachsene zu lösen.

    Kleintiere – auch kleine Hunde – werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen oder ähnlichem) auf dem Schoß gehalten werden.
    Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets oder Zeit-Tickets für Schüler:innen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Wagenklasse erhoben. Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sogenannte "Kampfhunde", ist in allen Verbundverkehrsmitteln ausgeschlossen.

  • Wie komme ich in der Nacht nach Hause?

    Natürlich lässt es sich im VBN-Land auch gut feiern oder du besuchst eine der vielen kulturellen Veranstaltungen. Anschließend bringen dich die Nachtlinien im VBN dann sicher nach Hause.

  • Was mache ich bei einem defekten stationären Ticketautomaten?

    Ist ein stationärer Ticketautomaten defekt, so ist ein Ticket im Fahrzeug zu lösen.

  • Wo gilt das KurzstreckenTicket?

    Es gilt für eine Fahrt: Einstiegshaltestelle plus drei weitere Haltestellen. Fahrtunterbrechungen und Umstiege sind nicht gestattet. Ausnahme: Umsteige zwischen BSAG-Linien. Auf den Regionalbuslinien gilt das KurzstreckenTicket innerhalb Bremens zwischen den gesondert gekennzeichneten Haltestellen. Im Landkreis Osterholz sowie tarifzonenübergreifend auf den von dort nach Bremen verkehrenden Linien und umgekehrt (nicht in den Zügen) gilt das KurzstreckenTicket auf den Regionalbus- und BSAG-Linien. Empfehlung: Prüfe im Fahrplaner deine Verbindung, ob die Fahrt mit dem KurzsteckenTicket möglich ist.

  • Wann muss ich ein Erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen?

    Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 € und wird erhoben, wenn der Fahrgast

    1. für sich oder – soweit der Tarif hierfür ein Beförderungsentgelt vorsieht – für von ihm mitgebrachte Tiere, Fahrräder etc. kein gültiges Ticket beschafft hat,
    2. sich ein gültiges Ticket beschafft hat, dieses jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
    3. in den Nachtlinien keinen gültigen Nachtlinienzuschlag vorweisen kann,
    4. das Ticket nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ oder
    5. das Ticket auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und auf Verlangen aushändigt,
    6. ein Ticket vorzeigt, das nicht mit der erforderlichen Wertmarke versehen ist,
    7. ein Ticket ohne das erforderliche Lichtbild benutzt,
    8. bei Nutzung des HandyTickets ein gültiges HandyTicket nicht vor Fahrtantritt sichtbar heruntergeladen hat oder der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Prüfung zum Beispiel wegen Telefonversagens nicht erbracht werden kann.

    Weist der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens, das ihm die Zahlungsaufforderung über das Erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt hat, nach, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen nicht übertragbaren Zeittickets oder HandyTickets war, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 €.

  • Wo melde ich mich, wenn ich etwas im Fahrzeug vergessen habe?

    Du hast im Bus oder in der Straßenbahn etwas verloren oder vergessen? Wenn ein:e ehrliche:r Finder:in die Dinge gefunden hat, werden sie nach zwei bis drei Werktagen in unserem Fundbüro auftauchen.

    Du findest alle weiteren Informationen auf unserer Website.

  • Wie lautet der Geltungsbereich fürs FahrradTicket?

    FahrradTickets werden für den Nahbereich (Preisstufen I, A, B und S) und für das VBN-Gesamtnetz ausgegeben.

  • Wie lange ist ein Einzelticket gültig?

    In eine Richtung:

    Bei einer Fahrt auf das Fahrtziel hin sind EinzelTickets und Abschnitte der 4er-Tickets der Preisstufe I im Tarifgebiet 3 (Oldenburg) 90 Minuten, der Preisstufe I im Tarifgebiet 2 (Bremerhaven) 90 Minuten, der Preisstufe I  im Tarifgebiet 1 (Bremen) sowie im Tarifgebiet 5 (Delmenhorst, Nordenham und Verden) und den Preisstufen A und S drei Stunden, der Preisstufen B–G vier Stunden und der Preisstufe H bis zum Erreichen des Zieles am Entwertungstag (maximal bis um 3 Uhr des Folgetages) gültig. Hierbei kann beliebig oft umgestiegen werden. Fahrtunterbrechungen sind möglich.

    Hin und zurück:

    Du kannst im Geltungsbereich deines EinzelTickets in Bremerhaven und Oldenburg in den ersten 90 Minuten beliebig viele Fahrten in unterschiedliche Richtungen durchführen. Das heißt, du hast 90 Minuten Zeit, deine Besorgung zu erledigen und die Hin- und Rückfahrt mit einem EinzelTicket durchzuführen. Hierbei kann beliebig oft umgestiegen werden. Fahrtunterbrechungen sind möglich.

  • Wo werde ich Lob und Anregung los?

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